Die Betreuungskosten für eine Tagesmutter werden vom Jugendamt bezuschusst. Der Eigenanteil richtet sich nach der Anzahl der Geschwisterkinder und der durchschnittlichen monatlichen Betreuungszeit. Es entstehen daher für die Betreuung bei der Tagesmutter ähnliche Kosten wie in der Kinderkrippe.

Diese Förderung durch das Jugendamt ist einkommensunabhängig und steht jedem Kind ab dem 1. Lebensjahr für mindestens 30 Stunden Betreuung pro Woche zu. In Ausnahmefällen kann auch die Betreuung jüngerer Kinder durch das Jugendamt gefördert werden.

Bei alleinerziehenden Elternteilen oder sozial schwachen Familien kann auf Antrag auch die komplette Übernahme der Kosten durch das Jugendamt erfolgen.

Eltern von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren können hierbei frei zwischen der Betreuung bei einer Tagesmutter oder in einer Kindergrippe wählen.

Gerne berate ich Sie zu diesem Thema oder Sie informieren sich direkt beim Jugendamt Ihres Wohnortes. 
Hier finden Sie alle Informationen zur Kontaktaufnahme.

Weiterführende Links:
https://www.landkreis-karlsruhe.de
https://www.enzkreis.de/Jugendamt

Verpflegung

Das Frühstück wird von Zuhause mitgebracht.
Für das gemeinsame Mittagessen, sowie für kleine Snacks für zwischendurch stelle ich 3,50€ pro Tag als Verpflegungspauschale separat in Rechnung.  Wasser und Tee stehen immer kostenfrei zur Verfügung.