Die Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII habe ich im April 2019 vom Jugendamt Enzkreis erhalten.

Hierfür habe ich folgendes nachgewiesen bzw. durchgeführt:

  • Der Besuch einer auf 4 Module aufgeteilten und insgesamt 240 Unterrichtseinheiten umfassenden Qualifizierungsmaßnahme beim Verein „Tagesmütter Enztal e.V.“ Das Modul 1 mit 40 Unterrichtseinheiten hat dabei, neben mir, auch mein Mann besucht, um mich bei meiner Arbeit zu unterstützen.
  • Hospitation im Kindergarten Farbklecks in Keltern-Dietlingen und Hospitationen bei anderen Tagesmüttern im Enzkreis.
  • Eine Hygieneschulung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, wie sie auch in der Gastronomie gefordert wird.
  • Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge aller im Haushalt lebender Personen über 18 Jahren.
  • Attest über die körperliche und psychische Gesundheit aller im Haushalt lebender Personen über 18 Jahren.
  • Mein Mann und ich haben den Kurs: „Erste Hilfe am Kind“ besucht und erneuern diesen alle 2 Jahre.
  • Begehung und Sicherheitsüberprüfung von Haus und Garten durch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes und regelmäßiger Hausbesuch des Tagesmütter Enztal e.V. bei dem ich Mitglied bin.
  • Regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 20 Unterrichtseinheiten pro Jahr.

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